Entstehung der Burgergemeinden

Die Entstehung der Burgergemeinden geht zurück auf die alten Mark- oder Allmendgenossenschaften. Die Markgenossenschaft verband ihre Angehörigen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck- und Schicksalsgemeinschaft.

Die Verbundenheit äusserte sich vor allem darin, dass die Gesamtheit der Markgenossen ursprünglich das gesamte der Gemeinschaft gehörende Land bewirtschaftete. Die Markgenossenschaft war darüber hinaus Mittelpunkt des ganzen sozialen und rechtlichen Lebens ihrer Genossenschafter.

Die Bedürfnisse der Zeit entwickelten sich weiter. Nach und nach kamen zu den wirtschaftlichen auch die öffentlich-rechtlichen Aufgaben, die für die Gesamtheit gelöst werden mussten, dazu.

Die Burgergemeinden beruhen auf der „Bättler-Ordnung“ vom 21.November 1690, in der „Schultheiss, Rät und Burger einer löblichen Republik Bern“ verordneten, dass jede Gemeinde ihre Einwohner registrieren und diese somit inskünftig Burger dieser Gemeinde seien.

Damit verbunden war auch die Pflicht, die bisher von der Kirche geführten Rodel über die Zivilstandsereignisse (wie Geburt, Eheschliessung, Scheidung, Tod) zu führen und Heimatscheine auszustellen. Diese Pflicht bestand bis zur Einführung der Zivilstandsämter. Die Burgergemeinde Täuffelen-Gerolfingen führt die Rodel bis heute freiwillig weiter.

Typische Namen der Burgergemeinde Täuffelen-Gerolfingen aus dieser Zeit sind unter anderen: Dasen, Gnägi, Iseli, Küffer, Laubscher, Struchen, Weber. Viele andere sind dazugekommen, wie z.B. etwas später Schneeberger, einige sind ausgestorben oder haben ein anderes Burgerrecht angenommen.

 

Ausscheidungsvertrag

Auf Grund von Artikel 42 des Gemeindegesetzes vom 6.Dezember 1852 entstand der Ausscheidungs-Vertrag zwischen der Einwohnergemeinde und der Burgergemeinde TÄUFFELEN und GERLOFINGEN. In dessen Zusammenstellung ergaben sich:

A. Gemeindegüter mit örtlichem Zwecke

Zusammenzug der Gemeindegüter mit örtlichem Zwecke

I. Kirchengut, Fr. 10,531.98

II. Schulgut, Fr. 18,256.61

III. Allgemeines Ortsgut, Fr. 62,727.92

Summa Gemeindegüter mit örtlichem Zwecke, Fr. 91,516.52


B. Gemeindegüter mit burgergerlichem Zwecke

Zusammenstellung der Gemeindegüter mit burgerlichem Zwecke

I. Armengut, Fr. 12,136.88

II. Burgergut, Fr. 244,785.67

Summa Gemeindegüter mit burgerlichem Zwecke, Fr. 256,922.55

Unterzeichnet durch beide Parteien: am 8.Januar 1862
Sanction durch den Regierungsrath des Kantons Bern: am 30.September 1862

Ausscheidungsvertrag tritt in Kraft mit dem 1.Januar 1863.

 

Organisation und Aufgaben

Die Burgergemeinde Täuffelen-Gerolfingen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie besteht aus den das Burgerrecht von Täuffelen-Gerolfingen besitzenden, hier wohnhaften Personen.

Die Organe der Burgergemeinde sind:

  • die Stimmberechtigten (Burgergemeindeversammlung)
  • die Behörden (Burger- und Burgerratspräsident, Burgerräte/Burgerrätinnen)
  • die Angestellten (BurgerschreiberIn, BurgerkassierIn, BurgerrodelführerIn)

Die Burgergemeinde erfüllt die in Art. 111 Absatz 1 des Gemeindegesetzes aufgezählten Aufgaben. Sie kann zudem alle Aufgaben wahrnehmen, die nicht von der Einwohnergemeinde, deren Unterabteilungen, Kanton oder Bund abschliessend beansprucht werden.

 

Die Burgergemeinde heute

Die Burgergemeinde Täuffelen-Gerolfingen besitzt 137,99 Hektaren Kulturland, das zu den regional üblichen Pachtzinsen an die ortsansässigen Landwirte und Gemüsebauern verpachtet wird. Ferner 30,55 Hektaren Wald, 3,61 Hektaren Baurechtsgrundstücke und 8,27 Hektaren Seegrund, Schilfgürtel, Gewässer.

 

Leistungen der Burgergemeinde

Die Burgergemeinde Täuffelen-Gerolfingen erbrachte und erbringt zahlreiche Leistungen, die zum Teil in der Öffentlichkeit wenig bekannt sind. So wurden 1918/19 von den Seeländischen Lokalbahnen Biel-Täuffelen-Ins A.-G. (heute ASM) 81 Aktien im Wert von total Fr. 20‘250.-- erworben.

Dank Land der Burgergemeinde konnten unter anderen realisiert werden:

  • Primarschulanlage (günstiger Preis gegenüber der Schulgemeinde)
  • Oberstufenzentrum
  • Fussballplatz (im Abtausch mit Kulturland im Moos)
  • „Hechtenteiche“ auf dem Strandboden (Pachtvertrag mit dem Kanton Bern)
  • Erschliessung Land „Hölzlirain“ zu Gewerbeland (mit Baurechtsverträgen an Interessenten abgegeben)
  • Land Klubhaus der Sportfischer
  • Parkplätze beim See
  • Darlehen an das Wohnguet Täuffelen
Die Burgergemeinde zahlt Staats- und Gemeindesteuern

  • Jährlicher Beitrag an die Fürsorgedirektion des Kantons Bern    
  • Jährlicher Beitrag an den Seniorenausflug der Einwohnergemeinde